Recruiting und die EUDSGVO: Nicht viel zu lachen

Datenschutzgesetze zählen leider nicht zu den Schriftstücken mit hohem Unterhaltungswert. Die Auseinandersetzung mit den einzelnen Paragraphen und ihren Details ist ein oft mühsamer und langwieriger Prozess. Wahrscheinlich ist das der Grund, warum viele Arbeitgeber noch ignorieren, was ab Mai 2018 auf Sie zukommt. 

Da aber die neuen Regelungen, die den Bewerberdatenschutz betreffen, mit Inkrafttreten der EU-DSGVO und des BDSG-neu wesentlich schärfer werden, sollten kleine und mittlere Unternehmen die gesetzlichen Änderungen keinesfalls ignorieren. Denn ein Verstoß kann empfindliche finanzielle Sanktionen nach sich ziehen. Darüber hinaus führt ein Rechtsstreit zum Datenschutz nicht selten zu einem Reputationsverlust – und das wiederum kann das Recruiting spürbar erschweren.

Daher sollten die Firmen ihr aktuellen Umgang mit den Daten Ihrer Bewerber (passives Recruiting) oder potentiellen Kandidaten (Active Sourcing) genau prüfen und gegebenenfalls neue Prozesse und Standards für ihre Recruiting-Prozesse einführen. Dabei sollte jedoch der Grundsatz der Angemessenheit nicht aus den Augen verloren werden: Die Maßnahmen sollten zur Größe des Betriebes passen und innerhalb eines realistischen Budgetrahmens mit den vorhandenen Kapazitäten durchführbar sein. 

Bitte beachten Sie, dass das ICR keine rechtsanwaltliche Beratung machen darf und sich dies auch nicht anmaßt. Hier finden Sie nur eine Zusammenstellung von Informationen, Tipps und Hinweisen zu diesem Thema.


Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Die Europäische Kommission hat große Diskrepanzen in ihrer Datenschutzrichtlinie, der sogenannten Data Protection Directive 95/46/EG („Richtlinie“), entdeckt. Bei der DPR handelt es sich um eine Richtlinie, die dafür bestimmtwar, Leitlinien für den Schutz von personenbezogenen Daten vorzugeben. Zur Stärkung der Rechte von EUBürgern und um die verschiedenen Datenschutzrichtlinien der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen und gleichzeitig die Datenschutzgesetze in der gesamten EU zu modernisieren und zu stärken, erließ die Europäische Kommission am 4. Mai 2016 eine neue Rechtsvorschrift, die sogenannte DSGVO. Die DSGVO verpflichtet Unternehmen bei ihrenDatenverarbeitungstätigkeiten zur Einhaltung des Gesetzes. Andernfalls drohen diesen hohe Geldstrafen von 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes (der höhere Wert ist maßgeblich) wegen Nichteinhaltung.


Recruiting und Datenschutz 

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